Rückerstattung der UVB-Behandlung in der Grundversicherung

Alle Krankenkassen haben die Erstattung der UVB-Behandlung (zu Hause) im Basispaket enthalten. Die Kosten werden durch den obligatorischen Selbstbehalt abgedeckt.

Medizorg oder ein anderer Anbieter von UVB-Lichtgeräten muss mit den Krankenhäusern Vereinbarungen über die Erstattung treffen. Dies ist mittlerweile für die meisten großen Krankenhäuser geregelt. Für kleine Krankenhäuser und unabhängige Behandlungszentren ist es etwas schwieriger. Patienten, die dort behandelt werden, wird empfohlen, beim Hautarzt zu prüfen, ob Vereinbarungen unter anderem mit Medizorg und der Krankenkasse über die Kostenerstattung bestehen. Ist dies nicht der Fall, muss dies zunächst geregelt werden.
Es ist nicht bekannt, ob eine Zusatzversicherung sinnvoll wäre, um den Eigenanteil für diese Behandlung zu reduzieren. Patienten müssen dies bei ihrer eigenen Krankenversicherung klären.

 

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